Organspende: Entscheidung stärkt das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Die kfd ist erleichtert über Entscheidung zur Organspende, die ein bewusster Akt der Nächstenliebe bleibt

Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V. ist erleichtert über die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages, dass die sogenannte Zustimmungslösung bei Organspenden weiterhin gilt. Diese Entscheidung stärkt die Würde und Wertigkeit des Lebens der/des Einzelnen bis in den Tod hinein. Für manche Menschen schließt ein würdevoller Tod eine Organspende unmittelbar nach dem Eintreten des Hirntodes aus, was die heutige Entscheidung anerkennt. 

Prof'in Dr. Agnes Wuckelt, stellvertretende kfd-Bundesvorsitzende: "Organspende ist ein Akt der Freiwilligkeit und Nächstenliebe, mit dem ich noch im Tod einem anderen Menschen Leben schenken kann. Dabei kann das im Gesetz vorgesehene Register helfen, denn es dokumentiert zuverlässiger als eine mitgeführte Karte das Ja oder Nein zur Organspende. Zusammen mit den im Vorjahr beschlossenen Änderungen im Transplantationsgesetz scheint uns das ein guter Weg."

Die Widerspruchslösung hätte aus Sicht der kfd das Risiko beinhaltet, dass Menschen mit unzureichenden Sprachkenntnissen oder geringeren Möglichkeiten der Information und Teilhabe unfreiwillig zu Organspender*innen werden könnten. Die kfd ist als christlicher Frauenverband daher dankbar für das Votum der Abgeordneten, mit dem sie die Entscheidung jedes und jeder Einzelnen für ihr Sterben wertschätzen und respektieren, so Wuckelt. 

"Wir werden unsere Mitglieder verstärkt über Möglichkeiten und Konsequenzen von Organspende informieren und sie dazu ermutigen, sich damit sowie mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Damit diejenigen, die sich dafür entscheiden, bewusst und ruhigen Gewissens 'Ja' sagen können."